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2.3 |
Abzüge |
2.3.3 |
Sozialversicherung |
Beitragssätze | |
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung werden festgesetzt: 1. in der Rentenversicherung im Beitragssatzgesetz 2. in der Arbeitslosenversicherung in § 341 3. Buch SGB 3. in der Krankenversicherung in GKV-Beitragssatzverordnung nach § 241 5. Buch SGB 4. in der Pflegeversicherung in § 55 11. Buch SGB Bemessungsgrundlage ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze: Im Programm sind die maßgeblichen Sätze bereits hinterlegt und können in der Menüzeile unter "Abzüge / Sozialversicherungsdaten" eingesehen und aktualisiert werden.
Die Krankenversicherungsbeiträge und die Sätze für die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage werden in der Menüzeile unter "Abzüge / KV-Beiträge und Umlagesätze" kontrolliert werden. |