Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.3

Abzüge

2.3.3

Sozialversicherung

Beitragssätze

   

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung werden festgesetzt:

1. in der Rentenversicherung im Beitragssatzgesetz

2. in der Arbeitslosenversicherung in § 341 3. Buch SGB

3. in der Krankenversicherung in GKV-Beitragssatzverordnung nach § 241 5. Buch SGB

4. in der Pflegeversicherung in § 55 11. Buch SGB

Bemessungsgrundlage ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze:

Im Programm sind die maßgeblichen Sätze bereits hinterlegt und können in der Menüzeile unter "Abzüge / Sozialversicherungsdaten" eingesehen und aktualisiert werden.

 

Die Krankenversicherungsbeiträge und die Sätze für die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage werden in der Menüzeile unter "Abzüge / KV-Beiträge und Umlagesätze" kontrolliert werden.

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