Gesetz zur Bestimmung der Beitragss�tze, der Beitragszahlung des Bundes f�r Kindererziehungszeiten und zur Bestimmung der Umrechnungsfaktoren f�r den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung fr 2002 (Beitragssatzgesetz 2002 - BSG 2002)
Vollzitat: "Beitragssatzgesetz 2002 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4010)"
Das G wurde als Artikel 2 G v. 20.12.2001 I 4010 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 dieses G am 1.1.2002 in Kraft getreten.
1 Beitragss�tze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz fr das Jahr 2002 betr�gt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.
2 Umrechnungsfaktoren fr den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
(1) Die auf Grund
des vorl�ufigen Durchschnittsentgelts und der
Beitragss�tze f�r das Jahr 2002 berechneten
Faktoren betragen im Jahr 2002
1. |
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten f�r die Umrechnung |
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a) |
von Entgeltpunkten in Beitr�ge |
5446,9380, |
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von Entgeltpunkten (Ost) in Beitr�ge |
4545,5545, |
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b) |
von Beitr�gen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsr�cklagen |
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in Entgeltpunkte |
0,0001835894, |
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von Beitr�gen in Entgeltpunkte (Ost) |
0,0002199952, |
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2. |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung f�r die Umrechnung |
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a) |
von Entgeltpunkten in Beitr�ge |
7243,5720, |
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von Entgeltpunkten (Ost) in Beitr�ge |
6044,8736, |
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b) |
von Beitr�gen in Entgeltpunkte |
0,0001380534, |
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von Beitr�gen in Entgeltpunkte (Ost) |
0,0001654294. |
(2) Entgeltpunkte werden in Beitr�ge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung ma�gebenden Umrechnungsfaktor vervielf�ltigt werden.
(3) 1Beitr�ge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung ma�gebenden Umrechnungsfaktor vervielf�ltigt werden. 2Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beitr�ge durch den Wert des Faktors erfolgen, der f�r die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beitr�ge ma�gebend w�re.
(4) 1Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsr�cklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielf�ltigt werden, der f�r den Zeitpunkt ma�gebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. 2Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsr�cklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der f�r die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beitr�ge ma�gebend w�re.
3 Zahlungen f�r Kindererziehungszeiten
Zur pauschalen Abgeltung f�r die Beitragszahlung f�r Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten f�r das Jahr 2002 einen Betrag in H�he von 11.614.934.173 Euro.