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Bedienungsanleitung für den Überleitungsrechner
nach dem Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5.2.2009

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Besoldungsüberleitungsgesetz


Die Besoldung der Bundesbeamten wird mit Wirkung ab 1. Juli 2009 von

den bisherigen 12 Lebensaltersstufen auf nur noch 8 Stufen umgestellt, bei denen

sich der Stufenaufstieg nach der Anzahl der Erfahrungsjahre richtet.

 

Solange die Gehaltsberechnung eines Bundesbeamten noch nicht auf die

neue Stufenregelung umgestellt ist, erscheint oberhalb der Zeile 8 der Hinweis "noch überzuleiten".

In diesem Fall entsprechen die Berechnungen ab Juli 2009 nicht der neuen Rechtslage.

 

Sie rufen den Überleitungsrechner mit der grünen Schaltfläche "BesÜG" in Zeile 05 auf.
Diese Schaltfläche erscheint nur bei folgenden Einstellungen:-
- Jahr 2009 und fortfolgende

- in Zeile 2 "Bund-West"
- in Zeile 3: Besoldungsordnung A oder Besoldungsordnung R
- In Zeile 4: Besoldungsgruppe A 2 bis A 16 bzw. R1 oder R2.

 

Überleitung

 

Bei der Überleitung wird nicht nur die neue Stufe oder Überleitungsstufe ermittelt,

sondern es werden auch die erforderlichen Erfahrungsjahre für die weiteren

Stufenaufstiege in der aktuellen Besoldungsgruppe festgelegt. Dies ist nur möglich,

wenn in der aktuellen Gehaltsberechnung der Beginn des Besoldungsdienstalters

in Programmzeile 06 angegeben ist. Dies ist deshalb zur Voraussetzung für die

Anzeige des Überleitungsrechners gemacht worden.

Wenn der Überleitungsrechner zum ersten Mal bei einem Personalfall aufgerufen wird,
wird der Personalfall zunächst auf den Monat Juni 2009 umgeschaltet. Aus diesem Monat

werden folgende Daten in den Überleitungsrechner übernommen:

  • Besoldungsgruppe,

  • Beginn des Besoldungsdienstalters

  • Lebensaltersstufe und

  • Allgemeine Stellenzulage

Das im Überleitungsrechner angezeigte Ergebnis ist noch in folgenden Fällen anzupassen:

  • wenn der Aufstieg in den Lebensaltersstufen wegen überdurchschnittlicher Leistung beschleunigt worden ist. In diesem Fall ist in der linken Spalte des Rechners die normale Lebensaltersstufe und in der mittleren Spalte die vorgezogene Lebensaltersstufe einzustellen.

  • wenn eine Ausgleichszulage gezahlt wird. Es ist dann in das vorgesehene Feld der nach
    § 2 Abs. 6 BesÜG maßgebende Betrag einzutragen.

  • wenn es sich um ein Soldaten-Dienstverhältnis handelt. Mit 2 Checkboxen können dem
    Überleitungsrechner die Merkmale nach § 3 Abs. 5 BesÜG mitgeteilt werden.

Damit der Überleitungsrechner auch losgelöst von der zugrundeliegenden Gehaltsberechnung genutzt werden kann, sind folgende Grundeinstellungen veränderlich:

- Besoldungsgruppe,

- Beginn des Besoldungsdienstalters,

- Bisherige Lebensaltersstufe.

Wird allerdings die bisherige Lebensaltersstufe geändert, wird dem Programm die Basis für die Berechnung der künftigen Stufenaufstiege entzogen. Es verschwinden dann das Datum für den Beginn des Besoldungsdienstalters und alle Datumsangaben für das Erreichen einer Stufe. Erst wenn wieder das Datum für den Beginn des Besoldungsdienstalters eingegeben wird, ist das Programm wieder voll funktionsfähig. Für Richter ist natürlich anstelle des Datums für den Beginn des Besoldungsdienstalters das Geburtsdatum einzugeben.

 

Die fertige Überleitungsberechnung kann mit der Schaltfläche "Übertrag" in den aktuellen
Personalfall übertragen werden, sofern das Jahr 2009 eingestellt ist.

Der Übertrag hat folgende Wirkungen:

  • Es wird der Monat Juli 2009 aufgerufen

  • In Zeile 06 erscheint der Text "Nächster Stufenaufstieg" und dahinter im Eingabefeld
    nachrichtlich das Datum des nächsten Stufenaufstiegs. Dieses Datum kann nach Bedarf
    geändert werden und hat keinen Einfluss auf die Gehaltsberechnung.

  • In Zeile 08 wird die neue Stufe oder die neue Überleitungsstufe angezeigt.

  • In Zeile 09, in der bisher die Allgemeine Stellenzulage ausgewiesen wurde,
    wird gegebenenfalls der Mehrbetrag wegen einer bisherigen Leistungsstufe angezeigt.

  • Der Personalfall wird mit diesen Daten von Juli 2009 bis Dezember 2009 neu durchgerechnet.

  • Die Anzeige "noch überzuleiten" wird auf immer unterdrückt. Sie wird nur dann wieder
    aktiviert, wenn der Personalfall komplett mit dem roten Icon "X" oberhalb der Zeile 1
    gelöscht worden ist.

  • Die in der Überleitungsberechnung verwendeten Daten werden in der Datei "BesUeG.ttt" gespeichert.

Wenn der Überleitungsrechner aufgerufen wird nachdem eine Überleitungsberechnung
in den Personalfall übertragen worden ist, entnimmt der Überleitungsrechner die Werte
für die Überleitungsberechnung nicht mehr dem aktuellen Personalfall sondern der Datei "BesUeG.ttt". Dadurch wird ermöglicht, dass die Überleitungsberechnung auch noch in den Folgejahren aufgerufen werden kann und er dann immer noch die Verhältnisse am 1. Juli 2009 anzeigt. Dies ist erforderlich, um die bei der Besoldungsüberleitung festgelegten Stufenaufstiege nachschauen zu können, die für die restliche Zeit des Verbleibens in der Besoldungsgruppe weitergelten.

 

Der Ausdruck der Überleitungsberechnung enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die vom Programmbenutzer nach dem Anklicken der Schaltfläche "Rechtsbehelfsbelehrung" editiert werden kann. Der Text ist fortlaufend einzugeben. Ein $-Zeichen erzeugt einen Zeilenwechsel.

 

Sie werden bei der Überleitung sehen, dass die bisherigen Altersstufen mit geringfügigen Gewinnen übergeleitet werden. Durch die unterschiedlichen Stufenabstände und Aufstiegsregeln wird jedoch die Endstufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht. Dies ist mit entsprechenden Gewinnen bzw. Verlusten bis zum Erreichen der Endstufe verbunden. Das Programm bietet hierzu eine Berechnung an, in der die Besoldungen vom 1.7.2009 bis zum Erreichen der Endstufe nach der bisherigen und der neuen Regelung verglichen werden. Diese Berechnung wird mit der Schaltfläche "Endergebnis" aufgerufen. Diese Berechnung wird durch nochmaliges Klicken auf "Endergebnis" wieder ausgeblendet.

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