Die Besoldung der
Bundesbeamten
wird mit Wirkung ab 1. Juli 2009 von
den bisherigen 12 Lebensaltersstufen
auf nur noch 8 Stufen umgestellt, bei denen
sich der Stufenaufstieg nach der
Anzahl der Erfahrungsjahre richtet.
Solange die Gehaltsberechnung eines
Bundesbeamten noch nicht auf die
neue Stufenregelung umgestellt ist,
erscheint oberhalb der Zeile 8 der Hinweis "noch
überzuleiten".
In diesem Fall entsprechen die Berechnungen ab Juli 2009 nicht der
neuen Rechtslage.
Sie rufen den Überleitungsrechner mit
der grünen Schaltfläche "BesÜG" in Zeile 05 auf.
Diese Schaltfläche
erscheint nur bei folgenden Einstellungen:-
- Jahr 2009 und fortfolgende
- in Zeile 2 "Bund-West"
- in Zeile 3: Besoldungsordnung A oder Besoldungsordnung R
- In Zeile 4: Besoldungsgruppe A 2 bis A 16 bzw. R1 oder R2.
Bei der Überleitung wird nicht nur
die neue Stufe oder Überleitungsstufe ermittelt,
sondern es werden auch die
erforderlichen Erfahrungsjahre für die weiteren
Stufenaufstiege in der aktuellen
Besoldungsgruppe festgelegt. Dies ist nur möglich,
wenn in der aktuellen
Gehaltsberechnung der Beginn des Besoldungsdienstalters
in Programmzeile 06 angegeben ist.
Dies ist deshalb zur Voraussetzung für die
Anzeige des Überleitungsrechners
gemacht worden.
Wenn der Überleitungsrechner zum ersten Mal bei einem Personalfall
aufgerufen wird,
wird der Personalfall zunächst auf den Monat Juni 2009 umgeschaltet.
Aus diesem Monat
werden folgende Daten in den Überleitungsrechner
übernommen:
Das im Überleitungsrechner angezeigte Ergebnis ist noch in folgenden
Fällen anzupassen:
-
wenn der Aufstieg in den Lebensaltersstufen
wegen überdurchschnittlicher Leistung beschleunigt
worden ist. In diesem Fall ist in der linken Spalte des Rechners
die normale Lebensaltersstufe
und in der mittleren Spalte die vorgezogene Lebensaltersstufe
einzustellen.
-
wenn eine Ausgleichszulage gezahlt wird. Es
ist dann in das vorgesehene Feld der nach
§ 2 Abs. 6 BesÜG maßgebende Betrag einzutragen.
-
wenn es sich um ein Soldaten-Dienstverhältnis
handelt. Mit 2 Checkboxen können dem
Überleitungsrechner die Merkmale nach § 3 Abs. 5 BesÜG
mitgeteilt werden.
Damit der Überleitungsrechner auch losgelöst von
der zugrundeliegenden Gehaltsberechnung genutzt werden kann, sind
folgende Grundeinstellungen veränderlich:
- Besoldungsgruppe,
- Beginn des Besoldungsdienstalters,
- Bisherige Lebensaltersstufe.
Wird allerdings die bisherige Lebensaltersstufe
geändert, wird dem Programm die Basis für die Berechnung der
künftigen Stufenaufstiege entzogen. Es verschwinden dann das Datum
für den Beginn des Besoldungsdienstalters und alle Datumsangaben für
das Erreichen einer Stufe. Erst wenn wieder das Datum für den Beginn
des Besoldungsdienstalters eingegeben wird, ist das Programm wieder
voll funktionsfähig. Für Richter ist natürlich anstelle des Datums
für den Beginn des Besoldungsdienstalters das Geburtsdatum
einzugeben.
Die fertige Überleitungsberechnung kann mit der
Schaltfläche "Übertrag" in den aktuellen
Personalfall übertragen werden, sofern das Jahr 2009 eingestellt
ist.
Der Übertrag hat folgende Wirkungen:
-
Es wird der Monat Juli 2009
aufgerufen
-
In Zeile 06 erscheint der Text
"Nächster Stufenaufstieg" und dahinter im
Eingabefeld
nachrichtlich das Datum des nächsten
Stufenaufstiegs. Dieses Datum kann nach Bedarf
geändert werden und hat keinen Einfluss auf die
Gehaltsberechnung.
-
In Zeile 08 wird die neue Stufe
oder die neue Überleitungsstufe angezeigt.
-
In Zeile 09, in der bisher die
Allgemeine Stellenzulage ausgewiesen wurde,
wird gegebenenfalls der Mehrbetrag wegen einer
bisherigen Leistungsstufe angezeigt.
-
Der Personalfall wird mit diesen
Daten von Juli 2009 bis Dezember 2009 neu
durchgerechnet.
-
Die Anzeige "noch überzuleiten"
wird auf immer unterdrückt. Sie wird nur dann wieder
aktiviert, wenn der Personalfall komplett mit dem
roten Icon "X" oberhalb der Zeile 1
gelöscht worden ist.
-
Die in der Überleitungsberechnung
verwendeten Daten werden in der Datei "BesUeG.ttt" gespeichert.
Wenn der Überleitungsrechner aufgerufen wird nachdem eine
Überleitungsberechnung
in den Personalfall übertragen worden ist, entnimmt der
Überleitungsrechner die Werte
für die Überleitungsberechnung nicht mehr dem aktuellen Personalfall sondern der
Datei "BesUeG.ttt".
Dadurch wird ermöglicht, dass die Überleitungsberechnung auch noch
in den Folgejahren
aufgerufen werden kann und er dann immer noch die Verhältnisse am 1.
Juli 2009 anzeigt.
Dies ist erforderlich, um die bei der Besoldungsüberleitung
festgelegten Stufenaufstiege nachschauen
zu können,
die für die restliche Zeit des Verbleibens in der Besoldungsgruppe
weitergelten.
Der Ausdruck der Überleitungsberechnung enthält
eine Rechtsbehelfsbelehrung, die vom Programmbenutzer nach dem
Anklicken der Schaltfläche "Rechtsbehelfsbelehrung" editiert werden
kann. Der Text ist fortlaufend einzugeben. Ein $-Zeichen erzeugt
einen Zeilenwechsel.
Sie werden
bei der Überleitung sehen, dass die bisherigen Altersstufen mit
geringfügigen Gewinnen übergeleitet werden. Durch die
unterschiedlichen Stufenabstände und Aufstiegsregeln wird jedoch die
Endstufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht. Dies ist mit
entsprechenden Gewinnen bzw. Verlusten bis zum Erreichen der
Endstufe verbunden. Das Programm bietet hierzu eine Berechnung an,
in der die Besoldungen vom 1.7.2009 bis zum Erreichen der Endstufe
nach der bisherigen und der neuen Regelung verglichen werden. Diese
Berechnung wird mit der Schaltfläche "Endergebnis" aufgerufen. Diese
Berechnung wird durch nochmaliges Klicken auf "Endergebnis" wieder
ausgeblendet.
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