Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.6

Sonderfunktionen

ATV-Rente

   

Der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) verpflichtet die öffentlichen Arbeitgeber, für ihre Beschäftigten eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Beiträge werden entweder durch eine Umlage oder durch Beiträge aufgebracht. An der Umlage bzw. an den Beiträgen muss sich der Beschäftigte beteiligen.

Die Zusatzversicherung wird in den Bundesländern von unterschiedlichen Kassen durchgeführt. In Programmzeile 27 ist deshalb die zuständige Kasse auszuwählen. Das Programm schlägt eine Kasse vor und zwar in Abhängigkeit von dem in Zeile 2 eingestellten Bundesland.

Der vom Beschäftigten zu tragende Anteil an der Umlage bzw. an den Beiträgen wird in Programmzeile 41 ausgewiesen. Ein Buchstabe vor dem Betragsfeld gibt an, ob es sich um eine Beteiligung an der Umlage (U) oder um eine Beteiligung an einem Beitrag (B) handelt.

 

Mit dem  Freewareprogramm „ATV_Rente" können Sie Ihre Betriebsrenten nach dem Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) berechnen. Bewerten Sie Berechnungsergebnisse mit Vorsicht, weil im Programm noch Hilfestellungen zur Berechnung der Bonuspunkte nach § 19 ATV fehlen. Das Programm verfügt über eine eigene Hilfedatei mit einer Bedienungsanleitung und den Texten der Tarifverträge ATV und ATV-K.

 

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