Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.4

Planung und Abrechnung

Beihilfeumlage



Die Option "Beihilfeumlage" ist in der Zeile 27 enthalten und das Schlüsselfeld wird bereits mit "000001" vorbelegt, so dass der Betrag in den Arbeitgeberaufwendungen erscheint.

 

Beihilfeumlage
Nach den Beihilfevorschriften haben Beamte einen Anspruch an den Dienstherrn auf Erstattung eines Anteils seiner Krankheitskosten. Für viele Dienstherren werden diese Kostenerstattungen von einer zentralen Stelle abgewickelt, die den Aufwand dafür in Form einer Umlage auf die beteiligten Dienstherren umlegt. Umlagemaßstab ist meist die Anzahl der zu diesem Verfahren angemeldeten Beamten. Die Umlage wird in festen Monatsbeträgen gezahlt.
Durch die gleichmäßige Verteilung der Beihilfeaufwendungen auf alle Beamten eignet sich der auf den einzelnen Beamten entfallende Betrag für die Ausweisung als Arbeitgeberaufwand und zur Einschleusung in die Kostenrechnung. Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einzelner Beamter sind so nicht möglich.


 
   
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