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2.3

Abzüge

2.3.3

Sozialversicherung

"Riester-Rente"

 

Die sog. "Riesterrente" ist im Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes in den §§ 79 bis 99 geregelt.

11.  Altersvorsorgezulage
§ 79
§ 80
§ 81
§ 81a
§ 82
§ 83
§ 84
§ 85
§ 86
§ 87
§ 88
§ 89
§ 90
§ 90a
§ 91
§ 92
§ 92a
§ 92b
§ 93
§ 94
§ 95
§ 96
§ 97
§ 98
§ 99
Zulageberechtigte
Anbieter
Zentrale Stelle
Zuständige Stelle
Altersvorsorgebeiträge
Altersvorsorgezulage
Grundzulage
Kinderzulage
Mindesteigenbeitrag
Mehrerer Verträge
Entstehung des Anspruchs
Antrag
Verfahren
(weggefallen)
Datenerhebung und Datenabgleich
Bescheinigung
eigenen Wohnzwecke
Verfahren bei ~
Schädliche Verwendung
- Verfahren bei ~
Beendigung der Steuerpflicht
Allgemeine Vorschriften
Übertragbarkeit
Rechtsweg
Ermächtigung
  Anlagen

Eine neutrale Darstellung des Komplexes "Riesterrente" finden Sie auf der Seite
http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente

Weitere Informationen werden von den Zusatzversorgungskassen auf ihren
Internetseiten angeboten.

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