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2.3 |
Abzüge |
2.3.3 |
Sozialversicherung |
"Riester-Rente" | |
Die sog. "Riesterrente" ist im Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes in den §§ 79 bis 99 geregelt.
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Eine neutrale Darstellung des Komplexes "Riesterrente"
finden Sie auf der Seite
http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente
Weitere Informationen
werden von den Zusatzversorgungskassen auf ihren
Internetseiten
angeboten.