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2.2 |
Bruttogehalt |
2.2.3 |
Zulagen |
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Urlaubsgeld |
Ab dem Jahr 2004 erhalten die Beamten anstelle des Urlaubsgelds und des Weihnachtsgelds sogenannte „Sonderzahlungen*Sonderzahlungen ", die nicht mehr bundeseinheitlich im Bundesbesoldungsgesetz sondern in Sonderzahlungsgesetzen der Länder geregelt sind. Auch bei Angestellten ist durch die Tarifreform (TVöD/TV-L) das Urlaubsgeld entfallen. Für BAT-Angestellte wird das Urlaubsgeld im Monat Juli ausgewiesen. In der Auswahlbox Urlaubsgeld kann auch die Option Urlaubsgeld lt. Eingabe eingestellt werden; dann kann mit dem TASCHENRECHNER jede beliebige Zahl eingegeben werden. In der
Iconzeile befindet sich ein Icon
Ausführungen zur Urlaubsabgeltung finden Sie auf der Seite www.urlaubsabgeltung.de |