Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.1

Allgemeines

Stammdaten

   

Sie können zu jeder Gehaltsberechnung in begrenztem Umfang Bemerkungen speichern.
Klicken Sie dazu in Zeile 1 das Icon Stammdaten und Sie erhalten folgende Eingabemaske:
Stammdaten

  1. Die rot eingekreisten Feldbeschreibungen können in der Menüzeile unter "Start/Programmtexte anpassen" umbenannt und dann in der gewünschten Weise benutzt werden. Weitere Daten über den beruflichen Werdegang des Beschäftigten können in den Dienstzeitenberechnungen gespeichert werden, die mit dem Icon Dienstzeitenrechnerin der Menüzeile für Tarifbeschäftigte und mit dem Icon  in Zeile 6 für Beamte aufgerufen werden.
  2. Checkboxen für die Umlagepflicht zur U1 und U2
    Bei jedem Bediensteten ist anzugeben, ob vom Entgelt die Umlagen U1 und U2 berechnet werden sollen.
    Die Umlageberechnung kann mit dem Icon Umlagen-Icon in Programmzeile 33 aufgerufen werden.
    Die Umlagen haben auf die Gehaltsberechnung für den Bediensteten keine Auswirkungen und werden deshalb nur in der Aufstellung des Arbeitgeberaufwands angezeigt, die beim Klick auf die Schaltfläche AG-Sicht-Schaltfläche unterhalb Programmzeile 47 angezeigt wird.
  3. Insolvenzgeldumlage
  4. Ergänzungsbeträge
    Da bei einmaligen Zahlungen die Abzüge nach dem Jahresergebnis zu bemessen sind, können in besonderen Eingabefeldern Beträge eingegeben werden, die aus früheren Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen sind. Die Felder können auch benutzt werden, um die vom Programm ermittelten Jahresbeträge zu korrigieren. Die hier eingegebenen Beträge erscheinen in den Berechnungen des steuerpflichtigen bzw. SV-pflichtigen Entgelts, die mit den Lupe-Icons in den Zeilen 34 bzw. 37 aufgerufen werden können.
  5. Stichtag für die Altersteilzeit
    Bei einer nach dem 31.12.2002 vereinbarten Altersteilzeit hat der Arbeitgeber das umlagepflichtige Entgelt zur ATV-Betriebsrente von 50 auf 90 % aufzustocken. Nach Anklicken des Lupe-Icons in Programmzeile 27 kann die entsprechende Berechnung eingesehen werden.
  6. Erhöhte Umlage zur ATV-Betriebsrente
    Unter "Stammdaten" wird auch das Merkmal gespeichert, ob für den Bediensteten die erhöhte Umlage zur ATV-Betriebsrente zu zahlen ist. Sie ist ab 1.1.2003 nur noch zu zahlen, wenn sie für den Bediensteten schon bisher gezahlt worden ist.
  7. Steuerfreiheit des Arbeitnehmeranteils am Beitrag zur ZVK-VBL-ATV-Zusatzversicherung
    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 9.12.2010 entschieden, dass der Anteil des Beschäftigten am Beitrag zur Zusatzversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist. Hierzu hat die VBL in einer Presseerklärung erklärt, dass zur Umsetzung des Urteils Regelungen das Bundesfinanzministerium (BMF) erforderlich sind. In "vorauseilendem Gehorsam" wurde im Programm bereits mit dieser Checkbox eine Möglichkeit geschaffen,
    die Steuerfreiheit einzuschalten oder auszuschalten. Dies entspricht der Erwartung, dass der BMF die Steuerfreiheit nicht strikt vorschreibt, sondern eine Wahlmöglichkeit eröffnet. Diese ist erforderlich, um die bisher mögliche  Riesterförderung zu erhalten bzw. weiterhin zu ermöglichen. Diese Wahlmöglichkeit muss jedem Beschäftigten individuell zustehen. Deshalb ist die Checkbox in den Stammdaten des Beschäftigten angeordnet worden und nicht bei den Zusatzversorgungskassen, wo sie auf alle Beschäftigten wirken würde. Die Wirkung der Checkbox kann in der Tabelle überprüft werden, die mit dem Lupen-Icon in Programmzeile 27 aufgerufen wird. Der steuerfreie Betrag erscheint dort in der mittleren Spalte in Zeile 9.

 

 

 

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