Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD -

Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

   

Die Sonderformen der Arbeit sind in § 7 TVöD bzw. § 7 TV-L definiert.
Im einzelnen sind es

  • Wechselschichtarbeit

  • Schichtarbeit

  • Bereitschaftsdienst

  • Rufbereitschaft

  • Nachtarbeit

  • Mehrarbeit

  • Überstunden

§ 8 TVöD bzw. § 8 TV-L regeln den Ausgleich für die Arbeitsleistung in diesen Sonderformen; er erfolgt durch Bezahlung in Form von Zeitzuschlägen oder durch Gewährung von Freizeit während der regulären Arbeitszeit.

 

Mit den Icons „A" und „B" in den Programmzeilen 16 und 17 kann ein Assistent zur Berechnung des Ausgleichs für Sonderformen der Arbeit aufgerufen werden. Die Ergebnisse können direkt in die Gehaltsberechnung übernommen werden. Die Details der Berechnung werden gespeichert und können jederzeit bei der jeweiligen Monatsberechnung wieder aufgerufen werden.
Sonderformen der Arbeit

Einzelheiten zur Benutzung dieses Assistenten finden Sie unter dem Stichwort Zeitzuschläge.

 

Links zu Sonderformen der Arbeit: (in Vorbereitung

Wechselschichtarbeit Wechselschichtzulage

Schichtarbeit,              Schichtzulage

Bereitschaftsdienst,      Entgelt für Bereitschaftsdienst

Rufbereitschaft,            Pauschale für Rufbereitschaft

Nachtarbeit,                 Zuschlag für Nachtarbeit

Mehrarbeit,                  Mehrarbeitsvergütung

Überstunden,               Überstundenentgelt

 

 

 

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