Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD -

TVöD/TV-L-Besitzstandszuschläge für Kinder

   

TVöD /TV-L -Beschäftigte erhalten keine familienstandsbezogenen Zuschläge. Angestellte, die aus einem BAT-Verhältnis in den TVöD/TV-L übergeleitet worden sind, behalten jedoch die im BAT-Dienstverhältnis als Bestandteil des Ortszuschlags zustehenden Kinderzuschläge  als sogenannte Besitzstandszuschläge für Kinder weiter. Sie werden zusätzlich zum TVöD/TV-L-Entgelt solange gewährt, wie die betreffenden Kinder im Ortszuschlag zu berücksichtigen gewesen wären. Die Besitzstandsbeträge nehmen an den allgemeinen Tariferhöhungen teil.
Siehe § 11 TVÜ-Bund, § 11 TVÜ-VKA, § 11 TVÜ-Länder

Die Besitzstandszuschläge für Kinder sind in den Tariftabellen hinterlegt und werden je nach Einstellung in Programmzeile 10 in die Gehaltsberechnung eingespeist und zwar in der durch Tariferhöhungen inzwischen erreichten Höhe. Der in den Stammdaten hinterlegt Betrag für Kinder-Besitzstandszuschläge hat keine Auswirkungen auf die Gehaltsberechnung (in früheren Versionen war dies noch der Fall).

Der Grundbetrag des Ortszuschlags und ein eventueller Verheiratetenzuschlag wurden bei der Überleitungsberechnung in das Vergleichsentgelt übernommen und haben dadurch bereits zu einer höheren Entgeltstufe oder einer höheren individuellen Zwischenstufe geführt. Deshalb gibt es dafür keine separaten Besitzstandsbeträge.

 

 

 

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