Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD -

TVöD

   

Am 1.10.2005 ist für die Angestellten und Arbeiter des Bundes und der Gemeinden eine große Tarifreform in Kraft getreten, die die Berechnung der Gehälter vollständig ändert. Der BAT, MTArb und BMT-G wurden durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Überleitung der vorhandenen BAT-Angestellten in den TVöD wird in dem TVÜ-Bund bzw. TVÜ-VKA geregelt.

Die Länder konnten sich erst zum 1.11.2006 einigen und haben einen weitgehend gleichlautenden Tarifvertrag für die Länder (TV-L) abgeschlossen. Die Überleitung der BAT-Angestellten in den TV-Länder ist im TVÜ-Länder geregelt.

Das Land Hessen war zuvor aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und hat den BAT beibehalten. Erst ab 1.1.2010 hat dann auch Hessen eine moderne Tarifregelung in Form des TV-Hessen eingeführt.

Vorhandene Beschäftigte

1. TVöD
Das das Jahr 2005 nicht mehr vom Programm abgedeckt wird, ist der Assistent zur Überleitung vom BAT in den TVöD nicht mehr voll in das Programm integriert, sondern steht nur noch als isoliert arbeitendes Unterprogramm in Zeile 5 über die Schaltfläche "TVöD" zur Verfügung.

2. TV-Länder
Für die Überleitung der BAT-Angestellten in den TV-Länder steht in Programmzeile 5 ein Assistent zur Verfügung. Er ist nur dann mit dem Gehaltsprogramm gekoppelt, wenn das Jahr 2006 und ein Monat vor November eingestellt ist. Ist dies der Fall, übernimmt der Assistent beim Aufruf die Daten des Personalfalls auf und berechnet die neue TV-L-Entgeltgruppe und die individuelle Zwischenstufe für den Normalfall. Zusätzlich sind eventuell noch zusätzliche Einstellungen bezüglich ausstehender Aufstiege, Ehegattenbeschäftigung, Kinder und Funktionszulagen vorzunehmen. Über die Schaltfläche "Übertrag ins Jahr 2006" wird das Ergebnis in den Monat November 2006 übertragen und bis Dezember 2006 weiterberechnet. Eine nähere Beschreibung finden Sie unter Sonderfunktionen/TVöD-Überleitung

Ab 1.10.2005 neu eingestellte Beschäftigte

TVöD-Eingruppierungsrichtlinien für Beschäftigte, die ab oder nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt werden, gibt es noch nicht. Sie werden voraussichtlich bis Anfang 2011 fertig gestellt. Bis zu ihrem In-Kraft-Treten sind die BAT-Eingruppierungsrichtlinien weiter anzuwenden; hierzu kann weiterhin mit dem Icon „Ia" in Programmzeile 3 ein BAT-Eingruppierungsassistent aufgerufen werden.. Das BAT-Eingruppierungsergebnis ist nach speziellen Überleitungstabellen in die TVöD-Entgeltstruktur überzuleiten. Diese speziellen Überleitungstabellen sind im TVÜ-Bund, TVÜ-VKA und TVÜ-Länder enthalten.

 

 

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