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in der Menüzeile öffnen Sie bei Geringverdienern einen Assistenten auf zum Bestimmen der Einstellungen für die Sozialversicherung in den Programmzeilen 37 bis 40. Dieser Assistent hilft Ihnen auch, die Einstellungen für die Gleitzone vorzunehmen, wenn der Bedienstete nur eine einzige Beschäftigung ausübt.
Achtung:
Geringverdienergrenze von 325 Euro
Die Geringverdienergrenze darf nicht verwechselt werden
mit der Entgeltgrenze bei Minijobs, die ab 2013 bei 450 Euro liegt.
Die Geringverdienergrenze hat nur für die Dauer der
Berufsausbildung Bedeutung. Beträgt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt
auf den Monat bezogen nicht mehr als 325 EUR, trägt der Arbeitgeber den
Beitrag allein.
Dafür enthält das Programm in Programmzeile 24 die Option "AG trägt
alle SV-Beiträge".
Bei allen anderen versicherungspflichtigen Arbeitnehmern,
die nicht zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, werden die Beiträge
vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte getragen, auch
wenn sie weniger als 325 Euro monatlich erhalten.
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