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2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Allgemeines

Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Die Ausformulierung der Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst wurden
am 14. Oktober 2009 abgeschlossen:

Überleitungsrechner
Der Gehaltsrechner enthält für die Überleitung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes in die neue S-Entgelttabelle
einen komfortablen Überleitungsrechner. Der Überleitungsrechner wurde am 15. November 2009 upgedatet.
Wer Überleitungen mit einer Version vor dem 15.11.2009 vorgenommen hat,
sollte sein Programm updaten und sämtliche Fälle überprüfen.

Die bisherigen Betaversionen des Überleitungsrechners wurden aufgrund der nicht leicht umzusetzenden Tariftexte erstellt.
Für die Version vom 15.11.2009 konnte erstmals ein Rundschreiben des KAV-RP vom 11.11.2009 zu Hilfe
genommen werden.

 

Dringende Bitte:
Bitte testen Sie den Überleitungsrechner und teilen Sie Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten bitte umgehend mit.
Eventuelle Fehler werden raschestens behoben. Beachten Sie den Hinweis "Erfolgte Korrekturen" ganz untern.

 

Anleitung:

 

in der Auswahlbox der Zeile 03 auf Position 15

Sozial- und Erziehungsdienst

 

Sozial- und Erziehungsdienst

 

Im grünen Bereich der linken Hälfte ist die Ausgangssituation darzustellen. Im blauen Bereich der rechten Hälfte
ist anhand der Fallgruppen die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe S vorzunehmen.
In den gelben Flächen auf der linken und rechten Hälfte werden nur die Ergebnisse der Eingaben im grünen und blauen Bereich

dargestellt; dort sind keine Eingaben möglich.

 

Folgende Bearbeitungsschritte sind der Reihe nach vorzunehmen:

Bei den Bearbeitungsschritten 1 bis 7 blinkt der jeweils nächste Bearbeitungsschritt.

 

     0. Über die Hilfe-Schaltfläche kann jederzeit diese Seite aufgerufen werden.

  1. Wählen Sie zwischen den Alternativen "vom BAT übergeleiteter Fall" oder "nach TVöD eingestellter Fall"

  2. Klicken Sie auf die derzeitige TVöD-Entgeltgruppe
    Wenn es die Entgeltgruppe 9 ist, müssen Sie nun prüfen, ob in Entgeltgruppe S9 oder S8 überzuleiten ist.
    In diesem Fall ist die benachbarte Schaltfläche "S8/9" zu aktivieren (aktiviert = grün).

  3. Wählen Sie die aktuelle Entgeltstufe

  4. Geben Sie den Beginn der aktuellen Entgeltstufe ein (bitte Datum mit Entertaste abschließen)

  5. Tragen Sie die Summe der  individuellen Erhöhungen des TVöD-Tabellenentgelts ein, ansonsten 0,00

  6. Tragen Sie den Betrags der Vergütungsgruppenzulage - falls vorhanden, ansonsten 0,00

  7. Klicken Sie auf die Entgeltgruppe S, in die übergeleitet werden soll.
    Zur Orientierung können Sie über die "?"-Schaltflächen zu jeder Entgeltgruppe die Tätigkeitsmerkmale aufrufen.

  8. Durch die Auswahl einer S-Entgeltgruppe öffnet sich ein Fenster mit den für diese Entgeltgruppe zutreffenden Fallgruppen.
    Klicken Sie auf die zutreffende Fallgruppe. Das Fenster schließt sich und der Text der Fallgruppe wird in das Feld 8 übernommen.

  9. Eine Berechnung ist erst fertig, wenn die "Fertig-Meldung" erschienen ist. Die vorher angezeigten Ergebnisse
    sind meistens noch nicht entgültig.

  10. Drucken Sie das Berechnungsergebnisses für die Akten und für den Beschäftigten aus.

  11. Übertragen Sie das Ergebnis in die zugrunde liegende Gehaltsberechnung für die Monate November und Dezember 2009.

  12. Über die Schaltfläche "Strukturausgleich" wird die Regelung angezeigt, nach der sich der Strukturausgleich
    durch die Überleitung verändert. Das Programm bietet bei bei dieser Prüfung keine Unterstützung.

  13. Wenn von Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen S8 oder S9 übergeleitet wurde und der Beschäftigte ein Wahlrecht hat,
    klicken Sie auf die Schaltfläche "Überleiten ???". Es wird dann die Entgeltentwicklung mit und ohne
    der Überleitung angezeigt.

  14. Schließen Sie den Überleitungsrechners. Rufen Sie in der nun wieder sichtbaren zugrundeliegenden Berechnung
    Berechnung den Monat November 2009 auf, damit Sie das Übertragungsergebnis überprüfen können.
    Beachten Sie beim Beenden des Assistenten folgende Funktionen:

    Übertragen

    Speichert den Fensterinhalt und stellt den Personalfall ab 1.11.2009 auf die neue Entgeltgruppe um

     

    Schließen mit der Schaltfläche "Schließen"

    Speichert den Fensterinhalt für den nächsten Aufruf des Assistenten und schließt das Fenster

     

    Schließen mit der Systemschaltfläche X

    Schließt das Fenster ohne den Fensterinhalt zu speichern.

     

  15. Nun können Sie im Hauptfenster einen anderen Beschäftigten auswählen und zur Überleitung erneut den
    Überleitungsrechner öffnen. Innerhalb des Überleitungsrechners können Sie nicht zu einem anderen
    Beschäftigten wechseln.

Achtung:
Wenn Sie die überzuleitenden Fälle schon bisher im Programm erfasst hatten, wird ihnen wohl in Programmzeile 3
das Dienstverhältnis "TVöD-Gemeinden" zugeordnet worden sein. In diesem Fall sollten Sie die Fälle neu
ab Januar 2009 mit dem Dienstverhältnis "TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst" anlegen. Nur so sind
folgende Berechnungen korrekt:
- Jahresssonderzahlung,
- Jahresübersichten (AG-Sicht)
- Gehaltsabzüge aus Einmalzahlungen
- bei Teilzeit die Wochenstunden (sie werden ansonsten auf die Normaleinstellung zurückgesetzt).
 

Erfolgte Korrekturen gegenüber der Version vom 1.9.2009:

 

Weitere Updates siehe Seite Aktuelles

 

Update am 15.11.2009

Zahlreiche Änderungen aufgrund von Klarstellungen im Rundschreiben des KAV-RP

Update am 10.11.2009

Hinweis auf § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA (Ausschlussfrist 31.12.2009) war ins Gegenteil verkehrt.

 

Update am 04.11.2009

Die Fälle des § 28a Abs. 3 Satz 8 TVöD erhalten jetzt in den Stufen 2 bis 4 einen 2,65 % Aufschlag.

 

Update am 03.11.2009

Beim Ausdruck wird die Zeile "Tabellenentgelt in Entgeltgruppe S XX" bei 2-stelligen Entgeltgruppen
nicht komplett ausgedruckt.

 

Update am 29.10.2009

Behebung des Fehlers bei Stufenaufstieg am 1.11.2009

 

Update am 25.10.2009

Behebung des Fehlers 102

 

Update am 21.10.2009:

Fehler 102 wurde korrigiert.
Die Korrektur des Fehlers 101 steht noch aus.

 

Update am 20.10.2009:

Inzwischen liegen die Tarifverträge vor. Ein Update ist für 20.10.2009 vorgesehen..

 

Update am 20.9.2009

Es kann jetzt Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 5 S übergeleitet werden.

 

Update am 10.9.2009:

Laufzeitfehler 340 (Element 6 des Steuerelementfelds existiert nicht):

bei folgender Ausgangssituation 31.10.2009

- am 01.10.2005 vom BAT in den TVöD übergeleitet

- Kinderpflegerin Entgeltgruppe 5

- Beginn Stufenlaufzeit 01.10.1997

- derzeitige Stufe 5 wurde erreicht am 01.10.2007

- Überleitung 01.11.2009 in Entgeltgruppe S 3

 

Update am 8.9.2010:

Frage eines Benutzers:

Bei der Ausgangssituation am 31.10.2009 sind die Entgeltgruppen 4 bis 12 genannt.
Nach dem 30.09.2005 eingestellte Kinderpflegerinnen (ohne schwierige fachliche Tätigkeiten)
befinden sich derzeit in Entgeltgruppe 3. Am 01.10.2005 übergeleitete Kinderpflegerinnen befinden
sich nach vorhergehenden Aufstieg von VergGr.III nach VergGr. VII in Entgeltgruppe 5.

Wie kann eine Überleitung von Entgeltgruppe 3 bzw. Entgeltgruppe 5 in die neue Entgeltgruppe S 3 programmtechnisch erfolgen?


Antwort:
Für die Programmierung des Überleitungsrechners lag nur das Einigungspapier vom 27. Juli 2009 vor.
Darin sind in Abschnitt IV Nr. 3 die normalen TVöD-Entgeltgruppen und die entsprechenden S-Entgeltgruppen in Beziehung gesetzt.

Offenbar sind die dortigen Angaben nicht ausreichend. Ab Donnerstag (10.9.2009) steht ein Update bereit, mit dem zumindest

die von Ihnen genannten Fälle auch übergeleitet werden können.

Ansonsten erwarte ich dringend den ausformulierten Tarifvertrag und die sicher dazu noch ergehenden Ausführungsbestimmungen.

Nach dem dann möglichen Feinschliff wird der Überleitungsrechner vom BETA-Status befreit.



 

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