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2.3 |
Abzüge | ||||||
2.3.2 |
Steuern | ||||||
Solidaritätszuschlag | |||||||
Der Solidaritätszuschlag beträgt ab 1998 5,5 % der Lohnsteuer. Bei der Berechnung wurde der Freibetrag für den Solidaritätszuschlag berücksichtigt, so dass sich bei geringer Steuerbelastung nicht immer der vorgenannte Prozentsatz ergibt.
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