Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.3

Abzüge

2.3.2

Steuern

Solidaritätszuschlag

   

Der Solidaritätszuschlag beträgt ab 1998 5,5 % der Lohnsteuer. Bei der Berechnung wurde der Freibetrag für den Solidaritätszuschlag berücksichtigt, so dass sich bei geringer Steuerbelastung nicht immer der vorgenannte Prozentsatz ergibt.

Solidaritätszuschlagsgesetz:

§ 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags
§ 2 Abgabepflicht
§ 3 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung
§ 4 Zuschlagsatz
§ 5 Doppelbesteuerungsabkommen
§ 6 Anwendungsvorschrift

 

 

 

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