Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Allgemeines

Monatsgehalt

   

Für jeden Personalfall hält das Programm 12 Berechnungen bereit, für jeden Monat eine.
Monatstafel
Wenn Sie einen Personalfall neu anlegen, beginnen Sie bitte immer mit dem Januargehalt. Alle Eingaben, die Sie für den Januar machen werden sofort in alle folgenden Monate bis zum Dezember fortgeschrieben. Dieses "Durchschreibeverfahren" ist unter "Absolut wichtig" beschrieben. Wenn Sie dies nicht beachten, werden Sie an dem Programm keine Freude haben.

Beginnt die Gehaltszahlung nicht im Januar sondern beispielsweise im April, dann beginnen Sie trotzdem im Januar und zwar mit dem Dienstverhältnis "28 Ohne Gehalt". Danach stellen Sie den Monat April auf , wählen in Programmzeile 03 das zutreffende Dienstverhältnis und stellen alle folgenden Zeilen ein.

Endet ein Dienstverhältnis vor Jahresende, rufen Sie den ersten Monat ohne Gehalt auf und stellen die Programmzeile 03 auf "28 Ohne Gehalt" ein

Merke:

Eine Gehaltsberechnung muss in folgender Reihenfolge erstellt werden:

1. Arbeitsebene INFO/PLAN/REAL

2. Jahr

3. Monat Januar

4. Zeile 1 bis 47 in der richtigen, aufsteigenden Reihenfolge

5. Änderungen in den Folgemonaten, falls erforderlich

 

Beim Aufrufen nur zum Anschauen, Ausdrucken oder für Auswertungen, ist keine Reihenfolge einzuhalten.

In der Menüleiste und unter Menüpunkt Drucken finden Sie mehrere Versionen für den Ausdruck der fertigen Gehaltsberechnung.

Die Summe der zwölf Monatsgehälter wird durch die Auswahl JAHRESGEHALT angezeigt.

Eine Auflistung aller 12 Monatsgehälter erscheint, wenn eines der Icons unterhalb von Zeile 47 angeklickt wird. Unter "AN-Sicht" enthält die Aufstellung das Bruttogehalt und die Gehaltsabzüge.
Unter "AG-Sicht" werden das Bruttogehalt, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die übernommenen Steuern angezeigt, aufsummiert zum Arbeitgeberaufwand.

Zahltag für das Monatsgehalt

Die Besoldung wird nach § 3 Abs. 5 BBesG monatlich im Voraus gezahlt.

Nach § 24 TVöD bzw. § 24 TV-Länder wird das Monatsgehalt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt. Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.

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