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2.2 |
Bruttogehalt |
2.2.1 |
Allgemeines |
Monatsgehalt | |
Für jeden Personalfall hält das Programm 12 Berechnungen bereit, für jeden Monat eine.
Beginnt die Gehaltszahlung nicht im Januar sondern beispielsweise im April, dann beginnen Sie trotzdem im Januar und zwar mit dem Dienstverhältnis "28 Ohne Gehalt". Danach stellen Sie den Monat April auf , wählen in Programmzeile 03 das zutreffende Dienstverhältnis und stellen alle folgenden Zeilen ein. Endet ein Dienstverhältnis vor Jahresende, rufen Sie den ersten Monat ohne Gehalt auf und stellen die Programmzeile 03 auf "28 Ohne Gehalt" ein Merke: Eine Gehaltsberechnung muss in folgender Reihenfolge erstellt werden: 1. Arbeitsebene INFO/PLAN/REAL 2. Jahr 3. Monat Januar 4. Zeile 1 bis 47 in der richtigen, aufsteigenden Reihenfolge 5. Änderungen in den Folgemonaten, falls erforderlich
Beim Aufrufen nur zum Anschauen, Ausdrucken oder für Auswertungen, ist keine Reihenfolge einzuhalten. In der Menüleiste und unter Menüpunkt Drucken finden Sie mehrere Versionen für den Ausdruck der fertigen Gehaltsberechnung. Die Summe der zwölf Monatsgehälter wird durch die Auswahl JAHRESGEHALT angezeigt. Eine Auflistung aller 12 Monatsgehälter erscheint, wenn eines der Icons unterhalb von Zeile 47 angeklickt wird.
Unter "AN-Sicht" enthält die Aufstellung das
Bruttogehalt und die Gehaltsabzüge. Zahltag für das Monatsgehalt Die Besoldung wird nach § 3 Abs. 5 BBesG monatlich im Voraus gezahlt. Nach § 24 TVöD bzw. § 24 TV-Länder wird das Monatsgehalt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt. Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag. |