Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz fr 10 EuroUnterjhrige Updates sind kostenlos.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Einkommensteuerrechts
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 - EStR 2005
vom 16.12.2005 (BStBl. I Sondernummer 1)

zu EStG § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer
 
R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen
            nach den §§ 44 b und 45 b EStG
R 44b.2 Einzelantrag beim Bundesamt für Finanzen (§ 44b EStG)

 
 
EStR 44 b.1.  Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen nach den §§ 44 b und 45 b EStG
 
Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt für Finanzen nach den §§ 44 b und 45 b EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen

 
1. eines Einzelantrags (R 44 b.2) oder
 
2. eines Sammelantragsverfahrens (R 45 b)
 
beansprucht.
 
 
EStR 44 b.2.  Einzelantrag beim Bundesamt für Finanzen (§ 44 b EStG)
 
(1) Voraussetzungen für die Erstattung:
 
1. Dem auf amtlichem Vordruck zu stellenden Antrag ist das Original
 
der vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgestellten Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung oder
 
des Freistellungsauftrags oder der Bescheinigung im Sinne des § 44 a Abs. 5 Satz 2 EStG
 
beizufügen.
 
2. Der Anteilseigner weist die Höhe der anrechenbaren Kapitalertragsteuer durch die Urschrift der Steuerbescheinigung oder durch eine als solche gekennzeichnete Ersatzbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts nach (§ 45 a Abs. 2 und 3 EStG). Wird für Ehegatten ein gemeinschaftliches Depot unterhalten, ist es unter den Voraussetzungen des § 26 EStG nicht zu beanstanden, wenn die Bescheinigung auf den Namen beider Ehegatten lautet.
 
(2) Eine NV-Bescheinigung ist nicht zu erteilen, wenn der Anteilseigner voraussichtlich von Amts wegen oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt wird.
Das gilt auch, wenn die Veranlagung voraussichtlich nicht zur Festsetzung einer Steuer führt.
Im Falle der Eheschließung hat der Anteilseigner eine vorher auf seinen Namen ausgestellte NV-Bescheinigung an das Finanzamt auch dann zurückzugeben, wenn die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
Das Finanzamt hat auf Antrag eine neue NV-Bescheinigung auszustellen, wenn anzunehmen ist, dass für den unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner und seinen Ehegatten auch nach der Eheschließung eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt; bei Veranlagung auf Antrag gilt Satz 1 entsprechend.
Für Kapitalerträge, die nach einem Erbfall zugeflossen sind, berechtigt eine auf den Namen des Erblassers ausgestellte NV-Bescheinigung nicht zur Erstattung der Kapitalertragsteuer an die Erben.
 
(3) Für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
 
Seitenanfang


Datenschutz