Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz fr 10 EuroUnterjhrige Updates sind kostenlos.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Einkommensteuerrechts
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 - EStR 2005
vom 16.12.2005 (BStBl. I Sondernummer 1)

zu EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
 
EStR 37.  Einkommensteuer-Vorauszahlung

 1 
Bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten nach § 26 a EStG ist für die Ermittlung der 600-EUR-Grenze in § 37 Abs. 3 Satz 5 EStG die Summe der für beide Ehegatten in Betracht kommenden Aufwendungen und abziehbaren Beträge zugrunde zu legen.
§ 37 Abs. 3 Satz 10 EStG lässt zu, dass im Falle des § 4 FördG neben den Sonderabschreibungen auch andere für dieses Gebäude bis zum Ablauf des Kalenderjahres voraussichtlich entstehende Werbungskosten in die Festsetzung der Vorauszahlungen einbezogen werden.
""
Datenschutz