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2.3 |
Abzüge |
2.3.2 |
Steuern |
Lohnsteuer-Jahresausgleich | |
Im Monat Dezember können Sie den Lohnsteuer-Jahresausgleich des Arbeitgebers (§ 42b EKSt) durchführen lassen. Die Detailberechnung wird angezeigt, wenn Sie in Zeile 31 "Lohnsteuerjahresausgleich" das Lupe-Icon anklicken. Von dort aus können Sie die Berechnung auch ausdrucken und dann als Anlage zur Gehaltsberechnung verwenden. |